Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen

Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen des ErholungsWerks Post Postbank Telekom e.V

Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft aus dem Angebot des Erholungswerks Post Postbank Telekom e.V., nachstehend „EW“ abgekürzt. Diese Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen dem EW zu Stande kommenden Unterkunftsvertrages.

Bitte lesen Sie diese Vertragsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch

1. Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen; Anbieter verbundener Reiseleistungen

1.1. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, ausschließlich für Verträge über Unterkünfte (Hotels, Gasthöfe, Ferienwoh­nungen, Ferienhäuser und sonstige Unterkunftsstätten) mit oder ohne Verpfle­gung, soweit die vertraglichen Leistungen des EW nicht zusätzlich weitere Reiseleistungen nach § 651a Abs. 3 Nr. 1, 3 und 4 BGB umfassen. Die entsprechenden Angebote sind im Katalog und dem Internetauftritt des EW mit „U“ gekennzeichnet.

1.2. Der zwischen dem Kunden und dem EW im Buchungsfall zustande kommende Vertrag ist demnach kein Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a ff. BGB. Diese Vorschriften finden auf den Unterkunftsvertrag weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Zur Unterscheidung zwischen Unterkunftsangeboten und Pauschalreiseangeboten des EW sind Pauschalreiseangebote im Katalog und dem Internetauftritt mit „P“ gekennzeichnet.

1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn zu den vertraglichen Leistungen neben den Unterkunftsleistungen auch sonstige touristische Leistungen nach § 651a Abs. 3 Nr. 4 BGB gehören, solche touristischen Leistungen jedoch entweder keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder erst nach Beginn der Unterkunftsleistung ausgewählt und vereinbart werden.

1.4. Das EW ist Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB, soweit es dem Kunden zusammen mit dem Abschluss des Unterkunftsvertrages oder innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung für die Unterkunftsbuchung in gezielter Weise mindestens einen Vertrag mit einem anderen Unternehmer über eine andere Art von Reiseleistung, insbesondere einen Flug oder eine Bahnbeförderung vermittelt. In diesem Fall gelten für das EW uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen des § 651w und der
Informationsvorschriften für Anbieter verbundener Reiseleistungen und die nachfolgenden Vertragsbedingungen nur insoweit, als sie diesen zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Für die Vertragsbeziehungen zu den vermittelten anderen Unternehmern gelten, soweit wirksam vereinbart oder allgemeingültig deren Geschäfts­ bzw. Beförderungsbedingungen.

2. Abschluss des Unterkunftsvertrags, Verpflichtung des Kunden

2.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Unterkunftsangebots des EW und der Buchung des Kunden
sind die Beschreibung der Unterkunft, ihrer Einrichtungen und Leistungen und
die ergänzenden Informationen des EW für die Unterkunft und das Reiseland,
soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E­Mail oder per
Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem EW den Abschluss des Unterkunftsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage
gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch das EW zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird EW dem Kunden eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Kunden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln.

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“
bietet der Kunde dem EW den Abschluss des Unterkunftsvertrages verbindlich
an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der
elektronischen Erklärung gebunden.
b) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen
eines Unterkunftsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Das EW ist
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen
oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom EW beim
Kunden zu Stande.
e) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in
Echtzeit), so kommt der Unterkunftsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf.

3. Hinweis zum nicht bestehenden Widerrufsrecht

3.1. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB)
bei Verträgen über Unterkünfte, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E­Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie
Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht.

3.2. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) besteht somit
lediglich die Möglichkeit, kostenpflichtig nach Maßgabe von Ziff. 6. dieser
Vertragsbedingungen vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten.

3.3. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Unterkunftsvertrag außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Kunden als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3.4. Das Recht des Kunden zur Anfechtung nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen sowie zur außerordentlichen Kündigung aufgrund von Mängeln der
Unterkunft oder andere Umstände, für die das EW Gewähr zu leisten hat, bleiben
durch das nicht bestehende Widerrufsrecht unberührt.

3.5. Durch Umstände, die in der Person des Kunden bzw. seiner Mitreisenden liegen
(insbesondere Erkrankung oder Tod des Kunden und/oder von Mitreisenden oder
Angehörigen; Elementarschäden beim Kunden; Urlaubsstreichungen), wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des Unterkunftspreises befreit
bzw. kein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden begründet (§ 537 Abs. 1 BGB).
Etwaige Ansprüche des Kunden nach § 537 Abs. 1 S. 2 BGB bleiben hiervon unberührt.

4. Bezahlung und Rücküberweisungen

4.1. Der Unterkunftsvertrag zwischen dem Kunden und dem EW unterliegt
weder unmittelbar noch in entsprechender Anwendung im Pauschalreiserecht
der §§ 651a ff. BGB. Demnach besteht auch keine Verpflichtung des EW, dem
Kunden grundsätzlich und insbesondere als Voraussetzung für die Fälligkeit von
Vorauszahlungen vor Leistungsbeginn/Reisebeginn einen Sicherungsschein entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen eines Pauschalreiseveranstalters
zu übergeben.

4.2. Soweit das EW jedoch entsprechend Ziff. 1.4 Anbieter vebundener Reiseleistungen ist, ist Voraussetzung für die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlungen die Übergabe eines Sicherungsscheins für die Inkassotätigkeit des EW
als Anbieter verbundener Reiseleistungen, welcher auch die Zahlungen für die
Unterkunftsleistungen absichert.

4.3. Nach Abschluss des Unterkunftsvertrages (Zugang der Buchungsbestätigung) und soweit das EW zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Kunden begründet ist, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises zu leisten.

4.4. Die Restzahlung ist, soweit die Fälligkeitsvoraussetzungen nach Ziff. 4.2
vorliegen, bis 2 Wochen vor Belegungsbeginn zu leisten. Bei Buchungen kürzer
als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Unterkunftspreis sofort zahlungsfällig.


4.5. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des EW bei der Postbank
Stuttgart, IBAN DE74600100700000383702, BIC­CODE PBNKDEFF zu leisten,
wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Gutschrift auf diesem Konto
ankommt.

4.6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl EW zur ordnungsgemäßen
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs­ oder Zurückbehaltungsrecht des
Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten so ist das
EW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom
Unterkunftsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 7. zu belasten.

4.7. Im Falle einer Rückerstattungspflicht des EW wird die bereits geleistete
Anzahlung oder der bereits geleistete Unterkunftspreis auf das Bankkonto rückerstattet, von welchem aus die Anzahlung bzw. der Unterkunftspreis überwiesen wurde.

5. Preiserhöhung

5.1. Das EW behält sich nach Maßgabe der der nachfolgenden Regelungen
vor, den im Unterkunftsvertrag vereinbarten Preis aus folgenden Gründen zu
erhöhen,
a) soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Steuern oder
sonstigen Abgaben aufgrund bundesgesetzlicher, landesgesetzlicher oder kommunalabgabenrechtlicher Bestimmungen für das EW unmittelbar oder aufgrund
entsprechender Zahlungsverpflichtungen gegenüber dessen Leistungspartnern
ergibt.
b) wenn sich die für den entsprechenden Unterkunftsvertrag maßgeblichen
Wechselkurse nach Vertragsabschluss ändern.
c) Im Falle einer nach Vertragsabschluss für das EW – unmittelbar oder durch
gesetzlich oder vertraglich rechtmäßige entsprechende Preiserhöhung der
Leistungsträger – eintretenden Erhöhung der Energiekosten für Strom, Gas,
Wasser oder Fernwärme.

5.2. Preiserhöhungen sind nicht zulässig, soweit zwischen Vertragsabschluss
(Zugang der Buchungsbestätigung) und Belegungsbeginn (erster vertraglich
vereinbarter Tag des Aufenthalts) weniger als vier Monate liegen.

5.3. Eine Erhöhung des Unterkunftspreises ist nur zulässig, sofern EW den
Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren
Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziff. 5.1 a) kann
der Unterkunftspreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
b) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 5.1 b) kann der Unterkunftspreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich Unterkunftsleistungen dadurch für
das EW verteuert haben.
c) Bei einer Erhöhung der Energiekosten gemäß Ziff. 5.2 c) kann der Preis um
die Prozentpunkte heraufgesetzt werden, um den sich der Preis für das EW zwischen Vertragsabschluss und Geltendmachung des Erhöhungsverlangens erhöht
hat. Ein Erhöhungsverlangen später als zwei Wochen vor Belegungsbeginn ist
unzulässig.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn; Nichtanreise des Kunden; Stornokosten

6.1. Das EW hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne
Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des
besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) und der für die jeweilige Unterkunft geltenden Belegungszeit
(täglich, wöchentlich oder andere) um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.

6.2. Im Falle des Rücktritts bzw. der Nichtanreise hat der Kunde an das EW Rücktrittskosten wie folgt zu bezahlen, bei deren Höhe die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Unterkunft sowie ersparte Aufwendungen im Falle der Nichtbelegung berücksichtigt sind :
• vom 55. Tag bis 29. Tag 5 %
• vom 28. Tag bis 21. Tag 10 %
• vom 20. Tag bis 14. Tag 20 %
• vom 13. Tag bis 07. Tag 30 %
• vom 06. Tag bis zum Tag vor der Anreise 50 %
• am Tage des Reisebeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90 %


6.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, dem EW nachzuweisen,
dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises
ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.4. Der Rücktritt ist ausschließlich gegenüber dem EW zu erklären, wobei eine
Textform hierfür ausdrücklich empfohlen wird.

6.5. Für Rücktritte von Buchungen für Aufenthalte in Ferienwohnungen und
Hotelbetrieben des EW sowie in von uns bereitgestellten Ferienplätzen in
privaten Hotels, Gasthöfen und Ferienwohnungen bei Kooperationspartnern
haben wir für Sie für einen Rücktritt aus versichertem Grund eine Stornokosten­ und eine Reiseabbruchversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung ERGO­Reiseversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen sind im
Unterkunftspreis enthalten
 

7. Belegung der Unterkunft

7.1. Die Unterkunft darf nur von den Personen belegt werden, die bei der Buchung
angegeben wurden und in der Buchungsbestätigung des EW festgehalten sind.

7.2. Ohne vorherige Zustimmung des EW in Textform (schriftlich, per E­Mail oder
per Fax), auf die kein Rechtsanspruch besteht
a) dürfen in die Unterkunft keine zusätzlichen Personen aufgenommen werden,
b) dürfen in die Unterkunft auch bei gleichbleibender Personenzahl keine
anderen Personen aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich
Besuche ohne Übernachtungen, die nicht länger als 24 Stunden dauern.

7.3. Eine Gestattung der Aufnahme zusätzlicher oder anderer Personen kann
das EW von der Bezahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen und
davon, dass diese an das EW oder einen örtlichen Inkassobevollmächtigten vor
der Aufnahme zusätzlicher/anderer Gäste bezahlt wird.

7.4. Unbeschadet des Rechts des EW zur Kündigung des Vertrages insgesamt
bzw. zum Verweis zusätzlicher oder anderer Personen aus der Unterkunft entsprechend Ziff. 10.4 dieser Bedingungen kann das EW für die Dauer eines unberechtigten Aufenthalts zusätzlicher Personen vom Kunden eine entsprechende
Mehrvergütung, von den zusätzlichen Personen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen über eine ungerechtfertigte Bereicherung eine entsprechende
Vergütung, beanspruchen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
Erbringung EW bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen,
die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Unterkunftspreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des
Unterkunftsvertrages berechtigt hätten.

8.2. Das EW wird sich bei Unterkünften, bei denen sie nicht Eigentümer oder
Pächter ist, nach den mit diesem getroffenen Vereinbarungen um Rückerstattung Erstattung der von diesem ersparten Aufwendungen bemühen daher
entsprechende Rückerstattung an den Kunden vornehmen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8.3. Ist das EW selbst Eigentümer oder Pächter der Unterkunft, so wird sich das
EW um eine anderweitige Belegung bemühen, wobei diese Verpflichtung mit der
Maßgabe besteht, dass nur solche anderweitigen Belegung erfolgen können,
die den in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Unterkunft angegebenen
Belegungszeiträume (täglich, wöchentlich oder andere Zeiträume) entsprechen.
Dem Kunden werden Erlöse aus einer anderweitigen Belegung bzw. im Fall der
Nichtbelegung ersparte Aufwendungen angerechnet.

8.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem EW nachzuweisen, dass es die
Möglichkeit anderweitiger Belegung entgegen den Grundsätzen von Treu und
Glauben (§ 242 BGB) nicht genutzt hat und/oder die entsprechenden Erlöse
höher waren als vom EW angerechnet oder im Falle der Nichtbelegung die
ersparten Aufwendungen höher waren als vom EW angerechnet

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. Das EW kann den Unterkunftsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde den Aufenthalt in der Unterkunft, insbesondere Mitreisende,
andere Kunden, Geschäftsleitungspersonen und Mitarbeiter oder sonstige Dritte
ungeachtet einer Abmahnung von EW nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.

9.2. Eine Kündigung ist auch zulässig, wenn der Kunde sich selbst oder Leben
und Gesundheit der in Ziff. 9.1 genannten Personen oder die Sicherheit der
Unterkunft oder ihrer Einrichtungen stört. In diesem Fall ist eine vorherige
Abmahnung erforderlich, soweit das Verhalten nicht objektiv so schwerwiegend
ist (z.B. bei strafrechtlich relevanten Verhalten), dass eine sofortige Kündigung
ohne Abmahnung objektiv gerechtfertigt ist.

9.3. Eine Kündigung ist weiter zulässig, soweit der Kunde gegen Bestimmungen
der Hausordnung, die ihm übergeben wurde oder von der er in zumutbarer Weise
Kenntnis nehmen konnte, verstößt und die betreffende Bestimmung objektiv sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist oder wenn der Kunde schuldhaft die
Unterkunft oder ihre Einrichtungen beschädigt oder in erheblichem Umfang
bestimmungswidrig nutzt.

9.4. Eine Kündigung ist weiter zulässig, soweit der Kunde entgegen den
Bestimmungen in Ziff. 8 dieser Bedingungen weitere oder andere Personen
in die Unterkunft aufnimmt oder deren Aufenthalt gestattet oder duldet. In
diesen Fällen können eine Teilkündigung bzw. ein Platzverweis gegenüber solchen Personen ausgesprochen werden. Der Anspruch auf eine entsprechende
Mehrvergütung gegenüber dem Kunden bzw. den zusätzlichen Personen entsprechend Ziff. 8.4 bleibt im Falle einer solchen Kündigung bzw. eines Verweises
unberührt.

9.5. Geschäftsleitungspersonen und Mitarbeiter der Unterkunftsstätten sowie
Reiseleiter, Agenturmitarbeiter und sonstige örtliche Repräsentanten des EW
sind von diesem bevollmächtigt, Abmahnung vorzunehmen und Kündigungen
auszusprechen.

9.6. Kündigt das EW, so behält EW den Anspruch auf den Gesamtpreis; das
EW muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die das EW aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
 

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm
bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine
zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

10.2. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur
im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das
EW in der Beschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Kunde ist im Rahmen
solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe
verpflichtet. Verstöße hiergegen können das EW bei oder nach der Ankunft zur
außerordentlichen Kündigung des Unterkunftsvertrages berechtigen.

10.3. Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig oder
nicht mängelfrei erbracht oder weist die Unterkunft, ihre Einrichtungen und/oder
individuelle Unterkunft des Kunden (Zimmer, Ferienwohnung usw.) Mängel auf
oder fehlen vertraglich zugesagte Einrichtungen und Geräte, so kann der Kunde
Abhilfe verlangen.

10.4. Der Kunde hat fehlende Leistungen, Einrichtungen und Mängel (vor allem
auch an den Einrichtungen und Geräten) auch dann anzuzeigen, wenn er fehlende Leistungen keinen Wert legt bzw. Mängel als nicht störend empfindet.
Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Kunde bei Schäden gegebenenfalls
nicht mit dem Einwand gehört werden, diese nicht verursacht zu haben.

10.5. Soweit das EW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche
(Ansprüche auf teilweise oder ganze Rückerstattung des Unterkunftspreises)
noch Schadensersatzansprüche nach geltend machen.

10.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vertreter des EW vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des EW vor
Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Mängelanzeigen an das EW unter der mitgeteilten Kontaktstelle des EW zur Kenntnis zu
bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des EW bzw. seiner Kontaktstelle
vor Ort wird in der Buchungsbestätigung unterrichtet.

10.7. Die Vertreter des EW, insbesondere auch die Haus­ und Geschäftsleitungen
der Unterkunft und deren Mitarbeiter sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.8. Will der Kunde den Unterkunftsvertrag aus den in Ziff. 10.4 genannten
Gründen kündigen, so ist eine entsprechende Kündigung nur bei erheblichen
Leistungsausfällen, Leistungsstörungen oder Mängeln zulässig und nur dann,
wenn der Kunde dem EW zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom EW oder seinen
Beauftragten verweigert wird oder wenn die zur Kündigung berechtigenden
Umstände objektiv so schwerwiegend sind, dass eine sofortige Kündigung
gerechtfertigt ist

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Das EW haftet unbeschränkt,
• soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet
• soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des EW beschränkt auf
Schäden, die durch das EW oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.

11.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

11.3. Das EW haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die während des Aufenthalts für den Kunden erkennbar als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten,
Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom EW
bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit
diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11.4. Soweit das EW im Rahmen der Vermittlung von Fremdleistungen die
Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen hat, bleiben seine diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.

12. Behördliche Vorschriften

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen im
Zusammenhang mit der Unterkunftsbuchung stets unter Einhaltung und nach
Maßgabe der zum jeweiligen Mietzeitraums geltenden behördlichen Vorgaben
und Auflagen, von denen der Kunde Kenntnis erlangt oder in zumutbarer Weise
Kenntnis erlangen kann, erbracht werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder
–beschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen oder Auflagen zu beachten, wie z. B. Anweisungen oder Auflagen aufgrund einer Pandemie oder der
Energie­ oder Klimakrise.

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

13.1. Das EW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das EW nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung
dieser Reisebedingungen für das EW verpflichtend würde, informiert das EW
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Das EW weist für alle Unterkunftsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online­-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts­ und
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem EW die ausschließliche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können EW ausschließlich an dessen Sitz

13.3. verklagen.

13.4. Für Klagen des EW gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Unterkunftsvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des EW vereinbart.

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2021 – 2023

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Vertragspartner des Unterkunftsvertrages ist:
ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.

Nauheimer Str. 98, 70372 Stuttgart
Vorstand: Thomas Marquardt (Vorsitzender), Klaus Weber 
Vereinsregister-Nr.: 3562 beim AG Bonn
Tel.: +49 (07 11) 9744 12 825
Fax: +49 (07 11) 9744 13 599
E-Mail: Urlaub(at)ErholungsWerk.de