FAQ - Coronavirus

Die wichtigsten Fragen zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2 oder Covid-19)

 

Liebe Gäste,

die schnelle Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 oder Covid-19) und die damit einhergehenden globalen Auswirkungen sind für uns alle spürbar und stellen auch uns vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass insbesondere auch Sie als unsere Urlaubsgäste davon betroffen sind. Seien Sie versichert: Wir sind für Sie da!

Im Folgenden haben wir daher für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten in einem extra Corona FAQ zusammengestellt.
Die Seite wird laufend von uns überarbeitet.

Direktlink:

Fragen zur Buchung
Fragen zur Umbuchung
Fragen zur Reiseversicherung
Fragen zu EW-eigenen Ferienanlagen
Allgemeine Fragen


Alle weiteren Informationen und aktuelle Entwicklungen zum Thema Coronavirus finden Sie auf unserer Seite Reisesicherheit.

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom ErholungsWerk Post Postbank Telekom e. V.

 

Ich habe eine Reise beim ErholungsWerk gebucht – welche Auswirkungen hat das Coronavirus? Findet meine Reise statt? Werde ich über Änderungen im Zusammenhang mit der Reise kurzfristig informiert?

Sofern eine Reise storniert werden muss für welche bereits der Reisepreis bezahlt wurde, erhalten Sie im Nachgang zur Stornobestätigung den Gesamtbetrag auf das Konto zurücküberwiesen (gegebenenfalls gekürzt um eine etwaige Stornogebühr). 

Sollten wir Ihre Reise absagen, werden Sie darüber zeitnah informiert. Sollten Sie von sich aus die Buchung stornieren, ohne dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für diese Zeit ausgesprochen hat, fallen Stornierungsgebühren gemäß unseren Reisebedingungen an.

Hinweis: Für Flug-/Schiff-/Radreisen und für Reisen in Unterkünfte unserer Kooperationspartner gelten gesonderte Regelungen!

Über das weitere Vorgehen werden Sie von uns zu gegebener Zeit informiert. Wir beobachten die Ausbreitung des Coronavirus kritisch und sehr genau und bewerten täglich die aktuellen Entwicklungen.

Meine Reise ist nicht von mir storniert worden. Wer hat die Stornierung veranlasst?

Sofern eine Reise storniert werden muss für welche bereits der Reisepreis bezahlt wurde, erhalten Sie im Nachgang zur Stornobestätigung den Gesamtbetrag auf das Konto zurücküberwiesen. In diesem Falle werden Sie einen Informationsbrief per Post erhalten. Leider kann es vorkommen, dass Sie Ihre Stornierungsmitteilung vor diesem Schreiben erhalten.

Hinweis: Für Flug-/Schiff-/Radreisen und für Reisen in Unterkünfte unserer Kooperationspartner gelten gesonderte Regelungen!

 

Meine Reise wird aufgrund des Coronavirus abgesagt, wie und wann bekomme ich mein Geld zurück?

Sofern eine Reise storniert werden muss für welche bereits der Reisepreis bezahlt wurde, erhalten Sie im Nachgang zur Stornobestätigung den Gesamtbetrag auf das Konto zurücküberwiesen. In diesem Falle werden Sie einen Informationsbrief per Post erhalten.

Kann ich mir eine Rückzahlung auch auf mein Bankkonto überweisen lassen?

Ja, Sofern eine Reise storniert werden muss für welche bereits der Reisepreis bezahlt wurde, erhalten Sie im Nachgang zur Stornobestätigung den Gesamtbetrag automatisch auf das Konto zurücküberwiesen. 

Meine Buchung wurde storniert, ich gehe aber davon aus, dass wir anreisen können. Muss ich eine neue Buchung vornehmen, wenn sich die Lage bis dahin beruhigt und ein Reisen wieder möglich ist?

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und wir wollen Risiken vermeiden. 

Umbuchungen oder Neubuchungen sind möglich:

Umbuchungen: 
Wir bieten ab sofort für alle bestehenden Buchungen ab Mai die Möglichkeit an, auf Wunsch die Reservierung umzubuchen. Bitte geben Sie hierzu Ihre bisherige Buchungsnummer mit an und schreiben Sie eine Mail an Aenderung@ErholungsWerk.de

Neubuchungen: Gerne nehmen wir Ihr ausgefülltes Buchungsformular per Mail, Fax und per Post entgegen (Kontakt zu uns).

Buchungsformular 2021/2022
Ich würde meine Buchung gerne aufrechterhalten. Was kann ich tun?

Die weitere Entwicklung der Situation können wir leider nicht abschätzen. Wir bewerten täglich die aktuelle Lage und sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir Sie über unsere Webseite. Sollten Sie von sich aus die Buchung stornieren, fallen ggf. Stornierungsgebühren gemäß unseren Reisebedingungen an. 

Ich möchte meine Reise nicht mehr durchführen, kann ich stornieren oder umbuchen? Wie lange kann ich kostenlos stornieren?

Sie können selbstverständlich jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Für Individualreisen ist die kostenlose Stornierung bis 56 Tage vor Anreise möglich. Für Flugpauschal-, Rad- und Wanderreisen sowie für Fluss – und Seekreuzfahrten gelten andere Bedingungen. Die jeweiligen Storno-/bzw. Umbuchungskosten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Reisebedingungen. (Diese finden Sie in unserem Urlaubskatalog auf der Seite 243 oder direkt hier: Reisebedingungen)

Umbuchungen sind möglich:
Wir bieten ab sofort für alle bestehenden Buchungen die Möglichkeit an, auf Wunsch die Reservierung umzubuchen. Bitte geben Sie hierzu Ihre bisherige Buchungsnummer mit an und schreiben Sie eine Mail an Aenderung@ErholungsWerk.de

Neubuchungen sind möglich:
Neubuchungen nehmen wir gerne schriftlich per Mail, Fax und per Post entgegen. Bitte verwenden Sie hierfür unser unten stehendes Buchungsformular.

Sollten Sie dennoch eine Stornierung Ihrer Reise wünschen, verwenden Sie bitte diese Mail-Adresse: Stornierung@ErholungsWerk.de

Buchungsformular 2021/2022
Wie kann ich mit dem ErholungsWerk in Kontakt treten?

Auf unserer Webseite werden Sie stets über den neuen Stand informiert. Täglich wird die aktuelle Situation bewertet. Sobald absehbar ist, wann ein geregelter Betrieb wieder möglich ist, werden die Kundinnen und Kunden darüber informiert.

Wir stehen für Sie auch wochentags telefonisch zur Verfügung – bitte rechnen Sie hier aufgrund der aktuellen Situation und des erhöhten Arbeitsaufkommens mit einer etwas längeren Wartezeit.

Mo. – Fr. von 9.00 bis 16.00 Uhr sind wir für Sie da!

Urlaubstelefon: 0711 9744 12825
Fax: 0711 9744 13599

Kontakt per Mail
 

Ich habe eine Reise in eine EW-eigene Ferienanlage gebucht. Ist es möglich die Reise umzubuchen?

Umbuchungen:
Umbuchungen und Stornierungen aller bislang gebuchten Reisen werden bis auf Widerruf kostenneutral durchgeführt. Bitte geben Sie hierzu Ihre bisherige Buchungsnummer mit an und schreiben Sie eine Mail an Aenderung@ErholungsWerk.de

Neubuchungen:
Neubuchungen nehmen wir gerne schriftlich per Mail, Fax und per Post entgegen. Bitte verwenden Sie hierfür unser unten stehendes Buchungsformular.

 

Buchungsformular 2021/2022
Ich habe eine Reise an den Lago Maggiore gebucht und möchte diese nun umbuchen auf einen späteren Zeitpunkt. Was muss ich tun?

Umbuchung:
Wir bieten ab sofort für alle bestehenden Buchungen ab Mai die Möglichkeit an, auf Wunsch die Reservierung umzubuchen. Bitte geben Sie hierzu Ihre bisherige Buchungsnummer mit an und schreiben Sie eine Mail an Aenderung@ErholungsWerk.de

Neubuchungen:
Neubuchungen nehmen wir gerne schriftlich per Mail, Fax und per Post entgegen. Bitte verwenden Sie hierfür unser unten stehendes Buchungsformular.

Buchungsformular 2021/2022
Ist es möglich auch die Flugreisen umzubuchen oder eine Schiffsreise?

Umbuchung:
Ja, wir bieten ab sofort für alle bestehenden Buchungen ab Mai die Möglichkeit an, auf Wunsch umzubuchen. Bitte geben Sie hierzu Ihre bisherige Buchungsnummer mit an und schreiben Sie eine Mail an FlugSchiffRad@ErholungsWerk.de

Neubuchungen:
Ihren Neubuchungswunsch nehmen wir gerne schriftlich per Mail, Fax und per Post entgegen (Ihr Kontakt zu uns).  Bitte verwenden Sie hierfür unser Buchungsformular.

Buchungsformular 2021/2022
Ich muss stornieren - wann tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein?

Wenn Sie unerwartet schwer erkranken, sichert eine Reiserücktrittsversicherung Sie gegen hohe Stornogebühren ab. Die Versicherung leistet auch bei Reiseabbruch oder Nichtantritt wegen Krankheit, Unfall oder Tod z.B. eines nahen Familienangehörigen. Dann bekommen Sie die anfallenden Stornogebühren zurück.

Bin ich auch versichert, wenn ich aufgrund von Covid-19 erkranke und deshalb meine Reise nicht antreten kann?

Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Ausnahme besteht allerdings für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Siehe auch unter Versicherungsschein Teil A, 13.3.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Ergänzungsschutz Tarif Covid-19 zu einer bereits bestehenden Grundversicherung zu buchen. Eine Grundversicherung (Reiserücktrittsversicherung) besteht für Aufenthalte in Ferienwohnungen und Hotelbetrieben des ErholungsWerks sowie in von uns bereitgestellten Ferienplätzen in privaten Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen und für Buspauschalreisen bei Kooperationspartnern. Ebenfalls besteht eine Grundversicherung im Bereich Flug-, Schiff-, Rad- und Wanderreisen, wenn eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) oder ein RundumSorglos Schutz (RUS) hinzugebucht wurde. Bei Interesse kann ein entsprechender Ergänzungsschutz zum Preis von ab € 13,- (pro Buchung bis maximal 9 Personen) abgeschlossen werden.

Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit Covid-19 meine Reise nicht, bzw. nur verspätet antreten kann?

Nein, leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar, welches die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt.
Es sei denn, Sie haben einen Ergänzungsschutz Covid-19 zu Ihrer bereits abgeschlossenen Reiseversicherung hinzugebucht!

Kann ich von meiner Reise zurücktreten, wenn mein Unternehmen Kurzarbeit anordnet?

Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35% verringern. Siehe hierzu auch Versicherungsschein Teil A 4.2 M)

Bin ich versichert, wenn ich eine Reise nicht antreten möchte, weil ich mich vorsorglich in häuslicher Quarantäne befinde?

Eine vorsorgliche Quarantäne bzw. die Angst, evtl. zu erkranken, gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen. Weshalb etwaige Stornogebühren leider selbst zu tragen sind.

Ich habe einen RundumSorglos-Schutz inklusive einer Reisekrankenversicherung gebucht. Krank im Urlaub - wann tritt meine Reisekrankenversicherung ein?

Sie erkranken während einer Reise im Ausland oder erleiden dort einen Unfall? Dann übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Müssen Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland gesucht gerettet oder geborgen werden, übernimmt sie die Kosten bis 10.000 €. Darüber hinaus werden Sie zurückgeholt, wenn der Reisemediziner der ERGO Reiseversicherung es als medizinisch sinnvoll erachtet. Vorausgesetzt, Sie sind transportfähig, organisiert und bezahlt die ERGO Reiseversicherung für Sie den Rücktransport aus dem Ausland mit dem passenden Transportmittel.

Bin ich auch krankenversichert, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke?

Ja, besteht ein Versicherungsschutz im Rahmen einer Reisekranken-Versicherung (z.B. RundumSorglos-Paket) sind Sie grundsätzlich abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken. Dies trifft auch zu, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht!
Ausnahme: Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid-19-Virus, besteht in der Reisekranken-Versicherung kein Versicherungsschutz.

Wie sind aktuell die Anreisebdingungen in den EW-eigenen Ferienanlagen? Benötige ich einen Test?

Bitte beachten Sie die geltende Landesverordnung und die Regeln des jeweiligen Landkreises. Die entsprechenden Links finden Sie unter dem jeweiligen Bundesland auf unserer Corona Infoseite der EW-eigenen Ferienanlagen:

Reisen in EW-eigenen Ferienanlagen
Wie muss ich mich in den EW-eigenen Ferienanlagen verhalten? Was ist zu beachten?

Die Bundesländer haben die Maßnahmen gelockert. Wir bitten Sie trotzdem, sich vor Anreise über die geltenden Regelungen an Ihrem Urlaubsort zu informieren.

Bitte beachten Sie zudem, dass wir innerhalb unseren EW eigenen Ferienanlagen einigen Hygienemaßnahmen aufrechterhalten.

Bitte tragen Sie in den öffentlichen Innenräumen weiterhin eine medizinische Maske und halten Sie genügend Abstand. Wir stellen Ihnen ebenso weiterhin Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Dies dient zum Gesundheitsschutz unserer Gäste und Mitarbeiter*innen. Helfen Sie bitte mit, dass wir unseren Betrieb weiterhin aufrecht erhalten und Ihnen ein schönes Urlaubserlebnis ermöglichen können.

Welche Sicherheitsmaßnahmen trifft das ErholungsWerk speziell für die EW-eigenen Ferienanlagen?

Innerhalb unseren EW eigenen Ferienanlagen haben wir einige Hygienemaßnahmen aufrechterhalten.

Bitte tragen Sie in den öffentlichen Innenräumen weiterhin eine medizinische Maske und halten Sie genügend Abstand. Wir stellen Ihnen ebenso weiterhin Desinfektionsmittel zur Verfügung. Dies dient zum Gesundheitsschutz unserer Gäste und Mitarbeiter*innen. Helfen Sie bitte mit, dass wir unseren Betrieb weiterhin aufrecht erhalten und Ihnen ein schönes Urlaubserlebnis ermöglichen können.

Sind die EW-eigenen Ferienanlagen noch geöffnet und haben vor Ort Geschäfte geöffnet?

Aktuell sind alle unsere EW-eigenen Ferienanlagen ohne Einschränkungen wieder geöffnet.
Die Geschäfte und Einrichtungen vor Ort halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. 

Weitere Informationen zu den Öffnungen und den EW-eigenen Ferienanagen finden Sie hier:

Reisen in EW-eigene Ferienanlagen

Welche Einschränkungen erwarten mich in den EW-eigenen Ferienanlagen vor Ort?

Aktuell gibt es keine Einschränkungen mehr vor Ort! Wir freuen uns Sie in unseren EW-eigenen Ferienanlagen begrüßen zu dürfen.

Wo kann ich mich über mein Reiseland informieren zum Thema Coronavirus?

Das ErholungsWerk empfiehlt seinen Kunden, sich über das Auswärtige Amt über das gebuchte Reiseland zu informieren und sich bis unmittelbar vor Reiseantritt auf dem Laufenden zu halten.

Informationen zu Zielgebieten unserer angebotenen Reisen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender

Empfehlung des Auswärtigen Amtes: Sicher Reisen - Ihre Reise-App: 
Download und Infos zur Reise-App des Auswärtigen Amtes
(Das Auswärtige Amt hat für Sie die nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer Anwendung zusammengefasst)

Einen Überblick zu den jeweils geltenden Richtlinien und Landesverordnungen für Reisen in Deutschland finden Sie hier:
https://tourismus-wegweiser.de/

Länderspezifische COVID-19-bedingte Reisewarnungen​​​​​:  Stand 02.03.2022:
"Derzeit besteht aufgrund der COVID-19-Pandemie für kein Land eine pandemiebedingt Reisewarnung. Sobald wieder Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, können für diese aber auch wieder Reisewarnungen ausgesprochen werden."

Einzelheiten finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und wir wollen Risiken vermeiden. Spricht daher das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land aus, werden alle betroffenen Reisen von uns storniert.

Für welche Länder gibt es aktuell Reisebeschränkungen?

Reise- und Sicherheitshinweise aufgrund von COVID-19 - Auswärtiges Amt:
Stand 02.03.2022:

"Derzeit besteht aufgrund der COVID-19-Pandemie für kein Land eine pandemiebedingt Reisewarnung. Sobald wieder Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, können für diese aber auch wieder Reisewarnungen ausgesprochen werden."

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Was ist Corona und wie kann ich mich schützen?

Alle wichtigen Informationen zum Thema Corona finden Sie hier

 

Stand: 25.04.2022