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Das Buchungsformular und die Gemeinnützigkeit

Für Reisen bis 31.12.2026

1. Das Buchungsformular

Das ErholungsWerk erhält für Anreisen bis 31.12.26 als gemeinnützige Einrichtung steuerliche Vergünstigungen, die die günstigen Preise ermöglichen. Damit das so bleibt muss das Buchungsformular des ErholungsWerks inkl. den Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit für Reisen in die EW-eigenen Ferienanlagen vollständig ausgefüllt werden.
Nur vollständig ausgefüllte Buchungsformulare können abschließend bearbeitet werden! 

Für Aktivreisen sowie Eigenanreise-Urlaube in Hotels und Ferienwohnungen unserer Kooperationspartner muss Punkt 5 auf dem Buchungsformular (Angaben zum Nachweis der Gemeinnützigkeit) NICHT ausgefüllt werden!

Wichtiger Hinweis für Anreisen ab 01.01.27

Die Prüfung der Erfüllung der Kriterien zur Gemeinnützigkeit über die Seite 2 des Buchungsformulares bzw. in der Buchungsstrecke der Webseite entfällt für Reisen in EW-eigene Ferienanlagen ab dem 01.01.2027 komplett. Im neuen Verfahren werden dafür vier einfache Fragen zur persönlichen Situation des Anmelders gestellt, um festzustellen, ob ein Zuschlag zum begünstigten Preis erhoben wird oder nicht. Weitere Infos finden Sie unten stehend auf dieser Seite.

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So füllen Sie das Buchungsformular richtig aus

Für Reisen bis 31.12.2026

 

Probleme beim Ausfüllen des Buchungsformulars?

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare erhalten Sie direkt hier online oder beim Urlaubsteam des ErholungsWerks unter Telefon 0711 22965-10

oder bei Ihren Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen (z.B. bei den Betriebsräten oder den Sozialberatern).

Erklärvideo Buchung

Buchen beim ErholungsWerk - Erklärvideo

Für Reisen bis 31.12.26

In unserem neuen Erklärvideo zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt wie Sie das Buchungsformular richtig ausfüllen:

Hinweis: Mit Anklicken des Videos verlassen Sie den Internetauftritt des ErholungsWerks und werden zum YouTube-Player von Google LLC weitergeleitet. Sie willigen zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 a) DSGVO ein, dass Ihre Daten in die USA übermittelt werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen
 https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

2. Die Gemeinnützigkeit - gültig für Anreisen bis 31.12.26

Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.

 

Wichtige Neuerungen - Reisen ab dem 01.01.2027

Für Reisen ab dem 01.01.2027 gibt es ein neues Buchungsverfahren!

Dadurch wird Ihre Reisebuchung einfacher, komfortabler und flexibler!
Die bisherige Berechnung der Gemeinnützigkeit entfällt ab diesem Zeitpunkt vollständig – und damit profitieren Sie von einem deutlich vereinfachten Buchungsprozess und noch mehr Freiheit bei Ihrer Urlaubsplanung.

Buchungen mit Reisezeitraum ab 01.01.2027 haben folgende Neuerungen und Vorteile:

  • Mehr attraktive Urlaubszeiträume direkt buchbar
  • Vereinfachtes Buchungsverfahren
  • Keine Einkommensprüfung mehr

Somit sind bereits alle Termine außerhalb des Stichtagszeitraumes ab dem Frühbucher-Start am 06.07. buchbar
(Reisezeitraum: 12.11.2026 – 25.06.2027 sowie 03.09.2027 – 12.11.2027)

Alle weiteren Infos zu unseren Neuerungen für Reisen ab dem 01.01.2027 finden Sie hier:

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