Wichtiger Hinweis zu den Preisangaben
Diese Ferienanlage ist aufgrund der Gemeinnützigkeit des ErholungsWerks steuerlich gefördert. Die angegebenen Preise gelten für Reiseteilnehmer, welche die Voraussetzungen gemäß Ziffer 5 unseres Anmeldeformblatts erfüllen (siehe hierzu auch: Erklärungen zur Gemeinnützigkeit). Im Rahmen der Verfügbarkeit ist die Buchung auch durch andere Reiseteilnehmer möglich. In diesem Fall erhöht sich der angegebene Preis um 15%. Der entsprechend Ihren Angaben für Ihre Buchung maßgebliche Preis wird Ihnen vor dem rechtsverbindlichen Abschluss und der Absendung Ihrer Buchung angezeigt.
Erklärungen zur Gemeinnützigkeit
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.
1. Was bedeutet „gemeinnützig“?
Das ErholungsWerk ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos fördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 2/3 aller Leistungen im Bereich eigene Ferienanlagen an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Schwerbehinderung oder ihres Familieneinkommens und Vermögens, die Anerkennung des ErholungsWerks als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern.
Die dadurch gewährten Steuerbegünstigungen ermöglichen die günstigen Preise des ErholungsWerks. Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Stichtagsbuchung) bevorzugt behandelt.
2. Wie hoch ist der festgelegte Regelsatz?
Der Regelsatz kann leider nicht pauschal benannt werden. Er ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Alter der mitreisenden Kinder. Um Ihnen die Ermittlung des Regelsatzes zu erleichtern haben wir hier für Sie ein paar Berechnungsbeispiele eingestellt: Berechnungsbeispiele
3. Was zählt alles zum Vermögen?
Auf dem Buchungsformular steht, dass mein Vermögen 15.500 € nicht übersteigen darf, ich habe aber eine eigene Wohnung. Muss ich diesen Wert dazurechnen?
Das Vermögen von 15.500,– € bezieht sich nicht auf das selbstbewohnte Eigenheim/Eigentumswohnung, sowie Hausrat und Schmuck. Da wir hier nicht alle Sachverhalte auflisten können, bitten wir Sie, uns bei etwaigen Fragen zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter – Telefon 0711 9744 12825
4. Wieso ist die Gemeinnützigkeit des ErholungsWerks für mich wichtig?
Ein gemeinnütziger Verein ist in Deutschland grundsätzlich nicht körperschaftssteuerpflichtig und muss seine Umsätze nur mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Diese Ersparnis wird an Sie weitergegeben und spiegelt sich vor allem im Reisepreis der Angebote des ErholungsWerks wider.