Reisebedingungen

Wichtige rechtliche Hinweise zu den Reiseangeboten des ErholungsWerks

Sehr geehrte Kunden und Buchungsinteressenten,

das Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V., nachstehend „EW“ abgekürzt, bietet Ihnen in seinem Katalog bzw. seinem Internetauftritt ein vielfältiges Reiseangebot. Die Mitarbeiter des EW und dessen Geschäftsleitung setzen Ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um im Falle Ihrer Buchung Ihren Urlaub für Sie so erholsam wie möglich zu gestalten und die gesamte Reise von der Buchung über die Zahlungsabwicklung bestmöglich abzuwickeln.

Das EW hat sich deshalb auch zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Gesetz und Rechtsprechung für Ihre Reise vollständig und exakt einzuhalten und insbesondere den vielfältigen gesetzlichen Informationspflichten nicht nur vollständig, sondern für Sie als Kunde und Verbraucher auch verständlich, zu erfüllen. Dies geschieht mit den nachfolgenden Hinweisen und Erläuterungen und den dort in Bezug genommenen weiteren Informationsunterlagen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auch die Informationspflichten sind sehr komplex und teilweise nicht leicht verständlich. Sollten Sie also Probleme mit den nachfolgenden Hinweisen haben und ergänzende Informationen oder Erläuterungen wünschen, wenden Sie sich bitte per E-­Mail an rechtshinweise@ErholungsWerk.de

I. Grundsätzliches zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Angebote des EW

1. Die Angebote des EW im Katalog und im Internet sind entweder Angebote für
Pauschalreisen oder Unterkunftsangebote.

2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Angebote für Pauschalreisen werden
nachfolgend unter Ziff. II. näher erläutert. Diese Angebote sind bei der entsprechenden Reisebeschreibung mit "P" im Bild­ und mit "P" im Preisteil gekennzeichnet.

3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unterkunftsangebote (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und andere Unterkunftsstätten) werden nachfolgend unter Ziff. III. näher erläutert. Diese Angebote sind mit "U" im Bild­ und mit "U" im Preisteil gekennzeichnet.
 

II. Hinweise zu den Pauschalreiseangeboten

1. Für die mit “P“ gekennzeichneten Pauschalreiseangebote gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.

2. Für Pauschalreiseangebote hat der europäische Gesetzgeber und in entsprechender Umsetzung der deutsche Gesetzge­ber zwingend ein gesetzliches Formblatt zur Information des Pauschalreisenden vorgesehen. Dieses gesetzliche Informationsblatt finden Sie auf Seite 247 des Kataloges bzw. unter
www.ErholungsWerk.de/reisebedingungen-fuer-pauschalangebote.html.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Informationsblatt unbedingt vor Ihrer Buchung zu lesen.

3. Soweit rechtswirksam vereinbart werden Inhalt des Pauschalreisevertrages die Reisebedingungen des EW, die Sie auf Seite 239 des Katalogs bzw. unter
www.ErholungsWerk.de/reisebedingungen-fuer-pauschalangebote.html 
finden. Bitte beachten Sie: Die Regelungen diesen Reisebedingungen sind nicht identisch mit den Inhalten des unter Ziff. 2. erwähnten gesetzlichen Informationsblattes. Die Reisebedingungen enthalten wichtige Regelungen, z.B. über den Vertragsabschluss, über Ihre Rechte und Pflichten als Pauschalreisender und über Stornierung, Kündigung und Rücktritt. Auch wenn es zusätzlich Mühe für Sie macht: Wir empfehlen, auch diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung zu lesen.

Reisebedingungen für Pauschalangebote

Reisebedingungen für Pauschalangebote
III. Hinweise zu den Unterkunftsangeboten

1. Für die mit „U“ gekennzeichneten Unterkunftsangebote zunächst der für Sie
wichtige Hinweis, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber bei Unterkunftsverträgen, anders als bei Pauschalreiseverträgen, kein gesetzliches Informationsblatt vorgesehen hat, welches vor der Buchung zu übergeben ist. Ebenso erhalten Sie keinen Versicherungsschein.

2. Für Unterkunftsverträge, im deutschen Recht auch Gastaufnahmeverträge und Beherbergungsverträge genannt, gibt es weder von der Europäischen Union noch im deutschen Recht spezialgesetzliche Vorschriften. Die deutsche Rechtsprechung wendet auf Unterkunftsverträge überwiegend Vorschriften des gewöhnlichen Mietrechts der §§ 531 ff. BGB an, allerdings natürlich, aufgrund der Besonderheit solcher Verträge, ohne das sogenannte „soziale Mietrecht“, wie etwa Kündigungsschutz oder Mietzinserhöhungen.

3. Beachten Sie ebenfalls, dass beim Unterkunftsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie Sie das möglicherweise von anderen Verbraucherverträgen  kennen, nicht besteht und das auch dann nicht, wenn der Vertrag im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurde, also per Brief, Telefon, Telefax, E-­Mail oder über das Internet. Unsere Stornobedingungen entnehmen Sie bitte unseren Vertragsbedingungen für Unterkunftsverträge (s. auch III.4.).

4. Aus den in Ziff. 1 bis 3 genannten Gründen kommt den Vertragsbedingungen
des EW für Unterkunftsverträge besondere Bedeutung zu. Sie finden diese im
Katalog auf Seite 242 bzw. im Internet unter 
www.ErholungsWerk.de/vertragsbedingungen-fuer-unterkunftsbuchungen.html.
Diese Vertragsbedingungen werden im Falle Ihrer entsprechenden Zustimmungserklärung, die Sie unten im Buchungsformular finden, Inhalt des Unterkunftsvertrages. Bitte lesen Sie
diese Vertragsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen

Vertragsbedingungen für Unterkunftsbuchungen

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München | Stuttgart, 2017 – 2024

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Reiseveranstalter ist:
ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.

Nauheimer Str. 98, 70372 Stuttgart
Vorstand: Thomas Marquardt (Vorsitzender), Klaus Weber
Vereinsregister-Nr.: 3562 beim AG Bonn
Tel.: +49 (07 11) 9744 12 825
Fax: +49 (07 11) 9744 13 599
E-Mail: Urlaub(at)ErholungsWerk.de

Kontakt

Telefon: 0711 9744-12825
Fax: 0711 9744-13599
E-Mail: Urlaub(at)ErholungsWerk.de

ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.
Postfach 50 03 20
70333 Stuttgart

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